- Stellvertretender Hauswirtschaftsleiter (m/w)TRAUFFER SWITZERLAND
- Oberarzt (m/w/d) für Kinder-/Jugendmedizin, EEK HerzbergElbe-Elster Klinikum GmbH
- Oberarzt (m/w/d) Gynäkologie / GeburtshilfeElbe-Elster Klinikum GmbH
- Hausarzt / Internist (m/w/d)Elbe-Elster Klinikum GmbH
- Oberarzt (m/w/d) für unsere Zentralen NotaufnahmenElbe-Elster Klinikum GmbH
- Informationssicherheitsbeauftragter (m/w/d)Diehl Defence GmbH & Co. KG
- Elektriker:in (m/w/d)STRABAG BMTI GMBH & CO. KG
Jobs & Karriere | Trauffer
Anstellungsart: Vollzeit
Aufgaben
- Reinigung der Hotelzimmer sowie der öffentlichen Bereiche des Bretterhotels
- Reinigung der Räume im Erlebniswelt-Gebäude
- Pflege der Aussenbereiche rund um die Gebäude
- Reinigung und Organisation der Arbeitsuniformen sowie der Betriebswäsche
- Zusammenarbeit mit unserem externen Wäscheservice
- Fachgerechte Bedienung der Reinigungsgeräte und -maschinen
- Allgemeine Aufräum- und Reinigungsarbeiten
- Unterstützung der Leitung Hauswirtschaft und der 1. Stellvertretung bei der Organisation des Arbeitsalltags und der Einsatzplanung
- Einhaltung unserer Qualitäts- und Hygienestandards
- Mithilfe bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender
- Flexible Unterstützung in anderen Abteilungen bei Bedarf
Qualifikationen
- Abgeschlossene Ausbildung im Bereich Hauswirtschaft oder mehrjährige Berufserfahrung
- Gute mündliche Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1); weitere Sprachen von Vorteil
- Selbstständige, zuverlässige und belastbare Arbeitsweise
- Freundliches und gepflegtes Auftreten
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Freude an sauberer und sorgfältiger Arbeit
- Eigenes Fahrzeug von Vorteil (Arbeitszeiten teilweise ausserhalb der ÖV-Verbindungen)
Wir bieten
- Familiäres, kompetentes und motiviertes Team
- Abwechslungsreiche Arbeit mit Eigenverantwortung
- Moderne Arbeitsausstattung und Infrastruktur
- Vergünstigungen in allen Trauffer Betrieben
- Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungen
- KUHle Mitarbeiterevents
- Gratis Parkplatz
- Kostenlose Nutzung der E-Bikes
- Kostenlose alkoholfreie Getränke während der Arbeitszeit
- Keine Pauschalabzüge für Personalverpflegung